Breitensportschwimmen im Hallenbad Höchst

Nun ist der Beginn des Neuen Jahres schon einige Zeit vorbei, samstägliche Wettkämpfe im Januar/Februar sind auch schon Geschichte. Jedoch ist in den Osterferien nur montags und samstags der Breitensport möglich. Erst ab Freitag, 25. April 2025 kann wieder an drei Tagen in der Woche ins Hallenbad Höchst gegangen werden.

So stehen dann allen Mitgliedern, montags und freitags die Bahn 1, von 20.00 bis 21.30 Uhr breitensportlich zur Verfügung. Wir bitten darum, dass das Becken nicht vor 20.00 Uhr betreten und spätestens um 21.30 Uhr verlassen wird. Samstäglich ist in allen Becken des Hallenbades Höchst, von 16.00 bis 18.30 Uhr, die Gelegenheit kostenlos schwimmen zu gehen. Wir hoffen, dass von dieser Schwimmmöglichkeit reichlich Gebrauch gemacht wird. Nach derzeitigem Stand ist bis zu den Sommerferien mit keinen Einschränkungen zu rechnen. Für alle Fälle bitten wir unsere Mitglieder sich rechtzeitig im Hallenbad Höchst über aktuelle Einschränkungen an den Aushängen oder beim Badpersonal zu informieren.

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass der Einlass nur mit gültigem Mitgliedsausweis möglich ist. Dieser ist seit Januar 2025 für das ganze Jahr 2025 gültig und unaufgefordert an der Eingangskontrolle vorzuzeigen. Zum Erhalt der neuen Ausweise für 2025 wenden sie sich bitte an das Vereinsbüro im Vereinsbad. Jeden Montag ist das Büro im April von 15.00-17.00 Uhr, ab Mai bis September von 16.00-18.00 Uhr geöffnet. Mittwochs sind die Sprechzeiten von 15.00-17.00 Uhr. Um telefonische Voranmeldung unter 069-306260 oder Fax 069-30850718 wird gebeten. Auch können Sie sich an die per E-Mail wenden.

Allen Mitgliedern wünschen wir ein angenehmes und gesundes Schwimmerlebnis.

Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit den Einlasskontrolleurinnen und Einlasskontrolleuren und bedanken uns für eure Mitarbeit. Zurzeit haben wir für den Hallenbadeinlassdienst genügend Mitgliederinnen und Mitglieder.

Werner Ofer
Abteilungsleiter Schwimmen

Schwimmstilkunde

Start

  1. Der Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen erfolgt durch Sprung, beim Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel erfolgt der Start im Wasser.
  2. Zu Beginn eines Wettkampfes fordert der Schiedsrichter die Schwimmer durch mehrere kurze Pfiffe auf, sich auf den Start vorzubereiten.
  3. Nach dem langen Pfiff des Schiedsrichters begeben sich die Schwimmer
    a) zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, unverzüglich auf den Startblock und verbleiben hier.
    b) zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel unverzüglich ins Wasser. Nach einem zweiten langen Pfiff nehmen die Schwimmer unverzüglich die Startposition ein. Sie müssen sich mit dem Gesicht zur Startwand mit beiden Händen an den Startgriffen (soweit möglich) aufstellen.
    Es ist nicht erlaubt, in oder auf der Überlaufrinne zu stehen oder die Zehen über den Rand der Überlaufrinne zu beugen.
  4. Sobald die Schwimmer und Kampfrichter auf den Start vorbereitet sind, übergibt der Schiedsrichter dem Starter mit dem Zeichen des ausgestreckten Armes die weitere Startabfolge. Der Arm des Schiedsrichters muss in der ausgestreckten Position verharren, bis der Start vollzogen ist. Mit der Herunternahme des Armes während des Startvorganges zeigt der Schiedsrichter dem Starter den Abbruch des Startvorganges an.
  5. Auf das Kommando des Startes „AUF DIE PLÄTZE“ nehmen die Schwimmer sofort ihre Starthaltung ein.
    a) beim Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, mit mindestens einem Fuß an der Vorderkante des Startblocks.
    b) beim Start zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel im Wasser.
    Wenn alle Schwimmer die Starthaltung eingenommen haben und sich ruhig verhalten, gibt der Starter das Startsignal.
  6. Das Signal nach einem Fehlstart muss identisch mit dem Startsignal (Schuss, Hupe, Pfiff) sein; es muss mehrfach wiederholt werden. Wenn der Schiedsrichter entscheidet, dass es sich um einen Fehlstart handelt, muss er pfeifen und der Starter muss mehrfach das Startsignal wiederholen. In jedem Fall muss die Fehlerstartleine fallen gelassen werden.
  7. Der Starter oder der Schiedsrichter muss nach einem Fehlstart die Schwimmer ermahnen, nicht vor dem Signal zu starten. Beim zweiten Start ist jeder Schwimmer zu disqualifizieren, der vor dem Startsignal startet. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Wettkampf fortzusetzen. Der betroffene Schwimmer ist nach Beendigung des Wettkampfes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Schwimmer sind über die zu erwartende Bestrafung zu belehren, dann erfolgt der nächste Start.

 

Freistilschwimmen

  1. Freistil bedeutet, dass der Schwimmer in einem so bezeichneten Wettkampf jede Schwimmart schwimmen darf, mit der Ausnahme, dass in einer Lagenstaffel oder im Lagenschwimmen jede andere Schwimmart außer Brust-, Schmetterlings- oder Rückenschwimmen geschwommen werden darf.
  2. Beim Wenden bzw. beim Zielanschlag im Freistilschwimmen muss der Schwimmer die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren.
  3. Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Es ist dem Schwimmer jedoch erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf ‚ (pro Zyklus) die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Schwimmer muss an der Wasseroberfläche bleiben bis zur nächsten Wende oder bis zum Ziel.

 

Rückenschwimmen

  1. Beim Startsignal und jeder Wende muss sich der Schwimmer in Rückenlage abstoßen und während des ganzen Wettkampfes auf dem Rücken schwimmen, außer bei der Wendenausführung. Die Rückenlage kann dabei eine Rollbewegung des Körpers um weniger als 90 Grad aus der Rückenlage heraus enthalten; die Haltung des Kopfes ist nicht ausschlaggebend.
  2. Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Es ist dem ‚ Schwimmer jedoch erlaubt, während der wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen; an diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben.
  3. Bei der Wendenausführung muss der Schwimmer die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren. Während der Wende dürfen die Schultern über die Senkrechte in die Brustlage gedreht werden. Worauf unverzüglich ein kontinuierlicher, einfacher oder Doppelarmzug ausgeführt werden darf, dem die eigentliche Wendenbewegung unverzüglich folgt. Der Schwimmer muss in die Rückenlage zurückgekehrt sein, wenn er die Beckenwand verlässt.
  4. Beim Zielanschlag muss sich der Schwimmer in Rückenlage befinden und die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren. Der Körper des Schwimmers darf untergetaucht sein.

 

Brustschwimmen

  1. Von Beginn des ersten Armzuges an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt. Während des ganzen Rennens muss der Bewegungszyklus aus jeweils einem Armzug und einem Beinschlag, in dieser Reihenfolge, bestehen.
  2. Alle Bewegungen der Arme müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegung erfolgen.
  3. Die Hände müssen auf, unter oder über der Wasseroberfläche von der Brust nach vorne geführt werden. Dabei müssen die Ellenbogen stets unter Wasser sein, außer beim letzten Armzug zum Anschlag an der Wende, während der Wende und beim letzten Armzug zum Zielanschlag. Die Hände müssen an oder unter der Wasseroberfläche nach hinten gebracht werden. Dabei dürfen sie nicht weiter als bis zu der Hüfte nach hinten gebracht werden.
  4. Alle Bewegungen der Beine müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen. Beim Beinschlag müssen die Füße bei der Rückwärtsbewegung auswärts gedreht sein. Bewegungen der Beine in Form eines Wechselbeinschlages oder Delfinbeinschlages sind nicht erlaubt. Die Füße dürfen die Wasseroberfläche durchbrechen, vorausgesetzt, dass die Abwärtsbewegung nicht in der Form eines Delfinbeinschlages fortgesetzt wird.
  5. Bei der Wende und am Ziel hat der Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig zu erfolgen und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche.
  6. Während eines jeden vollständigen Bewegungszyklus muss der Schwimmer mindestens einmal mit einem Teil des Kopfes die Wasseroberfläche vollständig durchbrochen haben.
  7. Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Schwimmer, bevor er an die Wasseroberfläche zurückkehrt, einen vollständigen Bewegungszyklus unter Wasser ausführen, ohne mit dem Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen zu haben. Dabei darf er einen einzigen Delfinbeinschlag ausführen. Der Kopf des Schwimmers muss beim zweiten Bewegungszyklus nach dem Start und Wenden die Wasseroberfläche während der Rückwärtsbewegung der Arme vollständig durchbrochen haben und dies, bevor die Hände nach innen gedreht und wieder nach vorne gebracht werden.

 

Schmetterlingsschwimmen

  1. Von Beginn des ersten Armzuges an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden; die Schultern müssen parallel zur Wasseroberfläche liegen.
  2. Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Schwimmer völlig untergetaucht einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug ausführen. Beinschläge unter Wasser in Seitenlage sind erlaubt. Es ist dem Schwimmer erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Schwimmer muss an der Wasseroberfläche bleiben bis zur nächsten Wende oder bis zum Ziel.
  3. Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden.
  4. Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig ausgeführt werden. Die Beine brauchen dabei nicht auf gleicher Ebene zu sein, aber Wechselschlagbewegungen (Kraulbeinschlag) sind nicht erlaubt. Eine gleichzeitige Bewegung in der waagerechten Ebene (Brustbeinschlag) ist nicht zulässig.
  5. Bei jeder Wende und am Ziel muss der Schwimmer mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage anschlagen.

 

Lagenschwimmen, Lagenstaffel

  1. Beim Lagenschwimmen hat der Schwimmer die Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmern, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.
  2. Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen.
  3. In der Lagenstaffel sind die Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.

 

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